GlossarBundesgesetz über den Datenschutz
Recht & Compliance

Bundesgesetz über den DatenschutzDSG

Schweizer Bundesgesetz, das den Umgang mit Personendaten regelt – mit Pflichten für jedes Unternehmen, das Personendaten bearbeitet.

Auch kleine Firmen bearbeiten Personendaten – von Mitarbeitenden-, Kunden- und Lieferanteninformationen bis hin zu Logfiles und Mails. Wer das DSG ignoriert, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern auch verlorenes Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.

Definition

Das DSG (revidiert, in Kraft seit 1. September 2023) ist die Schweizer Antwort auf die DSGVO und gilt für alle Organisationen, die Personendaten bearbeiten. Es definiert Grundsätze (Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Datensparsamkeit), Auskunftsrechte Betroffener, Pflichten bei Datenpannen sowie die Aufsicht durch den EDÖB. Verstösse können Bussgelder, Aufsichtsverfahren und Reputationsschäden nach sich ziehen.

Das sollten Sie zu Bundesgesetz über den Datenschutz wissen

1

Datenschutzerklärung und Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

2

Privacy-by-Design bei neuen Prozessen und Tools

3

Mitarbeitendenschulung zu Datenhandling und Phishing

4

Data-Protection-Impact-Assessment bei risikoreichen Verarbeitungen

5

Auftragsbearbeitungs-Verträge mit Dienstleistern und Cloud-Providern

6

Privacy-Audit durch externe Spezialisten

7

Zusammenarbeit mit Datenschutzberater und/oder internem DPO

8

DSG-konforme Datenhaltung und Backup-Strategie

Häufige Fragen zu Bundesgesetz über den Datenschutz

Für wen gilt das DSG?
Für jede Organisation mit Sitz in der Schweiz, die Personendaten bearbeitet – und für ausländische Organisationen, soweit sie Daten von Personen in der Schweiz bearbeiten. Auch KMU sind damit praktisch immer betroffen.
Was ist der Unterschied zwischen DSG und DSGVO?
Die DSGVO ist die EU-Verordnung, das DSG das Schweizer Pendant. Inhaltlich sind sie ähnlich; das DSG verzichtet aber auf ausdrückliche Einwilligungen als Standard und überlässt vieles der Selbstregulierung. Für Personendaten aus der EU gilt zusätzlich die DSGVO.
Wie hängt das DSG mit dem ISG zusammen?
Das DSG schützt Personendaten, das ISG die Verfügbarkeit und Integrität von Informationssystemen. Für viele Unternehmen greifen beide Gesetze parallel: DSG für den Datenumgang, ISG für die Cybersicherheit kritischer Prozesse.
Wann muss ich eine Datenpanne melden?
Sobald voraussichtlich Personendaten betroffen sind und ein «hohes Risiko» für die Betroffenen besteht – etwa bei gestohlenen Kundendaten oder kompromittierten Login-Daten. Die Meldung muss «so schnell wie möglich» an den EDÖB und an die betroffenen Personen erfolgen.
Welche Bussen drohen bei Verstössen?
Das DSG sieht Bussgelder bis 250'000 Franken vor; bei vorsätzlichen Verstössen können Aufsichtsverfahren und strafrechtliche Konsequenzen hinzukommen. Häufig unterschätzt: Reputationsschäden und verlorene Kunden sind in der Praxis meist teurer als die Busse.
Brauche ich einen Datenschutzberater (DPO)?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert – gerade wenn Sie regelmässig mit sensiblen Daten arbeiten oder Mitarbeitende im Homeoffice tätig sind. Viele KMU betreuen den Datenschutz mit externer Beratung im Auftragsverhältnis.
Wie hilft KPX beim DSG?
Wir unterstützen beim Aufbau der nötigen Dokumentation, prüfen Ihre Cloud- und Backup-Strategie auf DSG-Konformität, helfen bei Mitarbeitendenschulungen und begleiten Sie im Ernstfall bei der Meldung an den EDÖB.

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