Auch kleine Firmen bearbeiten Personendaten – von Mitarbeitenden-, Kunden- und Lieferanteninformationen bis hin zu Logfiles und Mails. Wer das DSG ignoriert, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern auch verlorenes Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Definition
Das DSG (revidiert, in Kraft seit 1. September 2023) ist die Schweizer Antwort auf die DSGVO und gilt für alle Organisationen, die Personendaten bearbeiten. Es definiert Grundsätze (Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Datensparsamkeit), Auskunftsrechte Betroffener, Pflichten bei Datenpannen sowie die Aufsicht durch den EDÖB. Verstösse können Bussgelder, Aufsichtsverfahren und Reputationsschäden nach sich ziehen.
Das sollten Sie zu Bundesgesetz über den Datenschutz wissen
Datenschutzerklärung und Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
Privacy-by-Design bei neuen Prozessen und Tools
Mitarbeitendenschulung zu Datenhandling und Phishing
Data-Protection-Impact-Assessment bei risikoreichen Verarbeitungen
Auftragsbearbeitungs-Verträge mit Dienstleistern und Cloud-Providern
Privacy-Audit durch externe Spezialisten
Zusammenarbeit mit Datenschutzberater und/oder internem DPO
DSG-konforme Datenhaltung und Backup-Strategie
Häufige Fragen zu Bundesgesetz über den Datenschutz
Für wen gilt das DSG?
Was ist der Unterschied zwischen DSG und DSGVO?
Wie hängt das DSG mit dem ISG zusammen?
Wann muss ich eine Datenpanne melden?
Welche Bussen drohen bei Verstössen?
Brauche ich einen Datenschutzberater (DPO)?
Wie hilft KPX beim DSG?
Themen
