GlossarBundesgesetz über die Informationssicherheit
Recht & Compliance

Bundesgesetz über die InformationssicherheitISG

Schweizer Gesetz zur Informationssicherheit, das die EU-Richtlinie NIS2 in Schweizer Recht umsetzt und Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet.

Viele KMU sind direkt betroffen, wenn sie kritische Dienstleistungen erbringen. Auch als Zulieferer oder Dienstleister von Betreibern kritischer Infrastrukturen können Pflichten auf Sie übergehen – etwa über Auftragsbearbeitungs-Verträge oder Lieferantenanforderungen.

Definition

Das ISG (in Kraft seit 1. Januar 2024) betrifft vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen und öffentliche Organisationen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Finanz, Verwaltung und digitale Dienste. Es verpflichtet zu Risikoanalysen, angemessenen Sicherheitsmassnahmen, Meldung von Cybervorfällen an das BACS und zur Zusammenarbeit mit den Behörden. Die genauen Pflichten werden in einer separaten Verordnung konkretisiert.

Das sollten Sie zu Bundesgesetz über die Informationssicherheit wissen

1

Risikoanalyse und Informationssicherheits-Konzept

2

Mindeststandards gemäss Branchenverordnung

3

Meldeprozess für Cybervorfälle innert 24 Stunden

4

Incident-Response und Krisenkommunikation

5

Regelmässige Sicherheitsaudits und Penetrationstests

6

Schulung der Mitarbeitenden zu Cyber-Hygiene

7

Zusammenarbeit mit dem BACS und kantonalen Stellen

8

Wiederherstellungspläne und Business Continuity

Häufige Fragen zu Bundesgesetz über die Informationssicherheit

Betrifft das ISG auch mein KMU?
Direkt nur, wenn Sie in einem betroffenen Sektor tätig sind (Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Finanzen, Verwaltung, digitale Dienste). Mittelbar können Pflichten entstehen, wenn Sie für einen solchen Betreiber tätig sind – typisch über vertragliche Anforderungen.
Was ist der Unterschied zwischen ISG und DSG?
Das DSG schützt Personendaten und die Rechte der Betroffenen. Das ISG schützt die Verfügbarkeit und Integrität von Informationssystemen – es geht um Cyber-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Beide können parallel auf Sie zutreffen.
Welche Pflichten bringt das ISG konkret?
Risikoanalyse, Sicherheitsmassnahmen nach Stand der Technik, Meldung schwerer Vorfälle an das BACS, Dokumentation und regelmässige Überprüfung. Die genauen Schwellen und Fristen sind in der Verordnung zum ISG geregelt.
Was passiert bei einem Vorfall, den ich melden muss?
Sie melden den Vorfall über die Meldeplattform des BACS. Das BACS kann Empfehlungen aussprechen, Unterstützung anbieten und bei kritischen Vorfällen weitere Behörden einbinden. Eine proaktive Meldung wird deutlich milder bewertet als das Verschleiern eines Vorfalls.
Wie bereite ich mich auf das ISG vor?
Inventur Ihrer Systeme und Datenflüsse erstellen, eine Risikoanalyse durchführen, Mindestmassnahmen umsetzen (MFA, Patching, Backup, Logging), einen Meldeprozess definieren und die Mitarbeitenden schulen. Wir unterstützen Sie strukturiert dabei.
Wer überwacht die Einhaltung des ISG?
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) koordiniert die Umsetzung und ist zentrale Meldestelle. Sektor-spezifisch sind weitere Bundesämter und Aufsichtsbehörden eingebunden.

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